Kompetenzen und Leistungen

Die besonderen Kompetenzen unserer Kanzlei liegen im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts sowie des Familien- und Erbrechts nebst der jeweils damit verbundenen Rechtsgebiete.

Daneben bearbeiten wir spezielle Bereiche des allgemeinen Zivilrechts
und des Zwangsvollstreckungsrechtes.

Rechtsanwältin Hofmann vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Familienrechts sowie der damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete (u. a. Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht)

Das Familienrecht umfasst zum Beispiel
• die Trennung von Ehepaaren und Lebenspartnern
• die Scheidung der Ehe und ihre Folgen
• die Regelung der Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder nach Trennung und Scheidung, insbesondere die elterliche Sorge und das Umgangsrecht
• die Regelung der Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt für Eltern, Unterhalt des betreuenden Elternteils)
• die Vermögensauseinandersetzung
• die (Ver)teilung von Ehewohnung und Hausrat
• die Regelung des Versorgungsausgleiches
• Gewaltschutzsachen, Adoptionsrecht und Namensrecht etc.

Wir beraten und unterstützen sie gerne bei außergerichtlich streitvermeidenden Lösungen wie Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. Nach unserer Erfahrung können diese helfen, zermürbende und kostenintensive juristische Auseinandersetzungen auch im Sinne der gemeinsamen Kinder zu vermeiden.

Selbstverständlich setzen wir uns aber auch vor Gericht engagiert für Ihre Interessen ein.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Hofmann liegt seit Jahren in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Forderungsinkassos.

Rechtsanwältin Mävers vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Sozialrechts und des Arbeitsrechts sowie in medizinrechtlichen Bereichen.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwältin Mävers liegt in der sozial- und arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Hier bieten wir Ihnen zum Beispiel

• Beratung zu Leistungs-, Vergütungs-, und Prüfungsvereinbarungen (§ 75 SGB XII)
• Vertragsgestaltungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
• Überarbeitung bestehender Musterverträge
• Erstellung oder Überarbeitung von Arbeitsverträgen
• Begleitung bei Umstrukturierungen
• Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
• Begleitung bei Auseinandersetzungen mit rechtlichen Betreuern und Bewohnern
• außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Bewohnern gegenüber Sozialversicherungsträgern, Durchsetzung von Ansprüchen auf Kostenübernahme

Selbstverständlich beraten wir nicht nur Einrichtungen und ambulante Dienste, sondern vertreten Sie auch gerne sozialrechtlich gegenüber Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, in Schwerbehindertenbelangen oder in Fragen der Sozialhilfe.

Rechtsanwältin Mävers ist neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretungs- und Beratungstätigkeit als Dozentin für Einrichtungen und Verbände der Behindertenhilfe tätig. Auf Wunsch können wir für Sie zu ausgewählten Themen des Sozialrechts Inhouse-Schulungen durchführen.

Inhouse-Schulungen:
Medizinische Behandlungspflege als häusliche Krankenpflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen – Wer zahlt, bestimmt die Musik!
Behindertentestament und lebensverlängernde Maßnahmen – Rechtliche Fragen zum Umgang mit Geld und Tod bei der Begleitung behinderter Menschen