Rechtsanwälte Hofmann, Mävers, Heiduk, von Reiche
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Rechtsanwalt Steffen Heiduk Steffen Heiduk
Rechtsanwalt

heiduk@kanzlei-im-hofgarten.de

Allgemeines Zivilrecht
Privates Baurecht
Grundstücksverkehrsrecht
Wohnungseigentumsrecht


  • Zwei Kinder
  • Juristische Ausbildung in Berlin, 2001 abgeschlossen
  • Vorjuristische Ausbildung zum Tischler im Bereich Möbelfertigung
  • Seit 2002 in Sozietät mit Wolfgang von Reiche
  • Beschäftigt in den Referaten Privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksverkehrsrecht
  • Daneben auch Ausbildung für Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und allg. Wirtschaftsrecht
  • Meine branchenspezifische Ausrichtung ist sicher einerseits der vorangegangenen Berufsausbildung und zum anderen einer mehrjährigen Tätigkeit als Bauleiter bei der Sanierung und Modernisierung von Wohnungsaltbauten geschuldet. Der Einstieg in die für Juristen fachlich fremde Materie der Baugewerke war für mich somit nicht sehr schwierig und ist immer noch mit der Freude am Bauen verbunden.

    Neben der umfassenden Betreuung von Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen steht auch die Betreuung privater Bauherren im Vordergrund meiner Tätigkeit. Eine intensive Zusammenarbeit mit dem Verband privater Bauherren (VPB), die mittlerweile schon ein halbes Jahrzehnt andauert, fördert den fachlichen Austausch mit den Bausachverständigen, sensibilisiert mich für die Belange der Bauherren und erleichtert diesen oft den Weg in die Anwaltskanzlei.

    Das vorrangige Ziel meiner Arbeit soll die schnelle und sichere Abwicklung der Mandate sein. Neben der prozessualen gerichtlichen Auseinandersetzung wird in unserer Kanzlei viel Wert auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung gelegt.

    Insbesondere die Einigung der Streitparteien stellt häufig die kostengünstigste und schnellste Variante der Konfliktbereinigung dar, auch wenn ein gegenseitiges, je nach Einzelfall gewichtetes Nachgeben hierzu erforderlich ist. Gerade im Bereich des Privaten Baurechts sind die gerichtlichen Entscheidungsprozesse langwierig und durch die Beauftragung von Sachverständigengutachten oft im Verhältnis zum Streitwert zu teuer.
    Das soll nicht bedeuten, dass bei uns die gerichtliche Entscheidungsherbeiführung gescheut wird. So können einzelne strittige Rechtfragen letztlich nur durch die Gerichte geklärt werden, oder die Konfliktparteien wollen nur eine gerichtliche Entscheidung akzeptieren. Dann krämpel ich auch gern die Ärmel hoch...

    Ich freue mich über Ihren Besuch bei uns und würde Sie gern bei nächster Gelegenheit beraten.



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