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Meine branchenspezifische Ausrichtung ist sicher einerseits der vorangegangenen Berufsausbildung und zum anderen einer mehrjährigen Tätigkeit als Bauleiter bei der Sanierung und Modernisierung von Wohnungsaltbauten geschuldet. Der Einstieg in die für Juristen fachlich fremde Materie der Baugewerke war für mich somit nicht sehr schwierig und ist immer noch mit der Freude am Bauen verbunden. Neben der umfassenden Betreuung von Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen steht auch die Betreuung privater Bauherren im Vordergrund meiner Tätigkeit. Eine intensive Zusammenarbeit mit dem Verband privater Bauherren (VPB), die mittlerweile schon ein halbes Jahrzehnt andauert, fördert den fachlichen Austausch mit den Bausachverständigen, sensibilisiert mich für die Belange der Bauherren und erleichtert diesen oft den Weg in die Anwaltskanzlei. Das vorrangige Ziel meiner Arbeit soll die schnelle und sichere Abwicklung der Mandate sein. Neben der prozessualen gerichtlichen Auseinandersetzung wird in unserer Kanzlei viel Wert auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung gelegt.
Insbesondere die Einigung der Streitparteien stellt häufig die kostengünstigste und schnellste Variante der Konfliktbereinigung dar, auch wenn ein gegenseitiges, je nach Einzelfall gewichtetes Nachgeben hierzu erforderlich ist. Gerade im Bereich des Privaten Baurechts sind die gerichtlichen Entscheidungsprozesse langwierig und durch die Beauftragung von Sachverständigengutachten oft im Verhältnis zum Streitwert zu teuer. Ich freue mich über Ihren Besuch bei uns und würde Sie gern bei nächster Gelegenheit beraten. zum Seitenanfang |